Der Bachelor ist geschafft und natürlich heißt das nächste Etappenziel: Master. Garantiert doch allein dieser vollwertige Abschluss eine umfassende Berufsqualifizierung und breit gestreute Karrierechancen. Die Zahl der Masterstudienplätze in Deutschland ist jedoch weitaus geringer als die der Bachelorplätze. Dies ist vom Gesetzgeber in vielen Fächern durchaus so gewollt, um das hohe Niveau der Masterstudiengänge zu erhalten. Wenn Sie nun befürchten müssen, keinen Masterplatz zu bekommen oder den Ablehnungsbescheid schon in der Hand halten, dann bedeutet dies jedoch nicht, dass Ihnen Ihr Abschluss auf immer verwehrt bleibt. Es gibt Möglichkeiten, den Anspruch auf einen Masterstudienplatz rechtlich durchzusetzen. Welche das sind und wie hoch die Erfolgsaussichten liegen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die Hürde der Zugangsvoraussetzungen: Rechtsmittel erwägen
Grundsätzlich sind die Hochschulen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Zugang für ein Masterstudium zu reglementieren. Wie das geschieht, fällt allerdings in das Ermessen der jeweiligen Uni. Als Kriterien werden in unterschiedlichen Kombinationen herangezogen:
1. die Abschlussnote des Bachelorstudiums,
2. eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten,
3. eine erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsprüfung.
Schon an diesen Hürden können viele Bewerber scheitern. Trotzdem muss die Tür zum Masterstudium damit nicht endgültig verschlossen bleiben. Ob die von der Hochschule geforderten Zulassungskriterien in Form, Art und Ausmaß zulässig sind oder nicht, kann rechtlich geprüft werden. Es kommt immer mal wieder vor, dass die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Prüfungen mangelhaft sind oder ganz fehlen, die Auswahlkriterien juristisch zu beanstanden sind oder die Hochschule Leistungen aus dem Bachelorstudium beziehungsweise Auslandssemestern nicht angemessen anerkennt. In all diesen Fällen kann eine Studienplatzklage große Aussicht auf Erfolg haben.
Den Masterplatz einklagen: Zulassung außerhalb der angegebenen Kapazität
Haben Sie die Zugangsvoraussetzungen erfolgreich gemeistert, dann sichert Ihnen das jedoch noch lange nicht den begehrten Masterplatz. Erhalten Sie trotz bestandener Eignungsprüfung und guter Noten einen Ablehnungsbescheid, dann können Sie sich mit einer Masterstudienplatzklage dagegen wehren. Vereinfacht gesagt, geht es bei diesem Verfahren darum, der Hochschule nachzuweisen, dass Sie ihre Ausbildungskapazitäten falsch berechnet hat und es noch "außerkapazitäre" Plätze gibt - und Sie auf einen von diesen Anspruch erheben. Die Masterklage ist, wie die Studienplatzklage, im eigentlichen Sinn keine richtige Klage, sondern ein Antrag beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, Ihnen im sogenannten "einstweiligen Rechtsschutz" einen außerkapazitären Studienplatz zuzusprechen. Anders als bei der einfachen Studienplatzklage, kann es aber bei der Masterklage erforderlich sein, parallel auch den Ablehnungsbescheid anzufechten. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem fachkundigen, auf Studienplatzklagen spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Fristen und Erfolgsaussichten der Masterstudienplatzklage
Die Hochschulen schützen sich gegen Masterstudienplatzklagen oft und gerne mit einem ganz einfachen Instrument: Sie setzen die Fristen für die Klageeinreichung so früh fest, dass in manchen Fällen taggleich erst die Ergebnisse des regulären Vergabeverfahrens im Briefkasten gelandet sind. Wenn Sie Ihr Masterstudium also unbedingt an einer bestimmten Hochschule aufnehmen und befürchten müssen, einen abschlägigen Bescheid zu erhalten, sollten Sie rechtzeitig mit einem fachkundigen Rechtsanwalt Ihre Klage vorbereiten. So dass diese noch rechtzeitig eingereicht werden kann.
Generell sind die Chancen, mit einer Masterstudienplatzklage Erfolg zu haben, gut. Die Aussichten variieren natürlich je nach gewählter Hochschule und der Beliebtheit des Studienfachs. Es empfiehlt sich daher, sich nicht nur bei allen Universitäten zu bewerben, die den gewünschten Masterstudiengang anbieten, sondern mit Ihrem Rechtsanwalt im Vorfeld auch zu besprechen, das Verfahren der Masterplatzklage gegebenenfalls an mehreren Hochschulen zu führen. Wie viele Studienplatzkläger es im konkreten Fall gibt, lässt sich nur schwer vorhersehen - mit den Erfolgreichen unter Ihnen konkurrieren Sie dann um den begehrten Platz.
Die erfolgreiche Masterstudienplatzklage: Tipps für die Auswahl eines Anwalts
Achten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts für Ihre Masterplatzklage(n) unbedingt darauf, dass Sie einen Rechtsbeistand finden, der sich in der Materie bestens auskennt. Sinnvoll ist es, eine Kanzlei zu wählen, die nicht nur in den betroffenen Rechtsgebieten zuhause ist, sondern auch den Wissenschaftsbetrieb der Hochschulen, die Eigenarten bestimmter Studiengänge, kennt und am besten zusätzlich über Mitarbeiter verfügt, die die "Kapazitäts-Politik" der Hochschulen aufmerksam beobachten. Entscheidend für den Erfolg ist es auch, dass sich der Rechtsanwalt hinreichend Zeit für Ihr Anliegen nimmt und eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Strategie entwickelt. Fragen Sie auf jeden Fall nach seiner "Erfolgsquote".
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und die Angaben ohne Gewähr erfolgen sowie die Artikel icht stets aktualisiert werden.
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