Die juristischen Studiengänge, die europaweit auf lange Traditionen mit unterschiedlichen Abschlüssen zurückblicken können, sollten im Rahmen des Bolognaprozesses international vereinheitlicht werden. Nach dem Vorbild der englischen Juristenausbildung können nunmehr der Bachelor und der Master of Laws innerhalb aller EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
LL.M., die hinter dem Namen zu führende Abkürzung des Titels, bedeutet Legum Magister, wobei das doppelte L den Plural der Rechte symbolisiert. Eine anschließend in Klammern gestellte Angabe der Universität ist innerhalb der EU nicht zwingend vorgeschrieben, aber im englischsprachigen Raum verbreitet, bei außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums verliehenen Titeln muss hingegen in Deutschland die Universität genannt werden. Den Abschluss des Master of Laws können nicht nur Juristen mit dem Bachelor oder zum Beispiel dem deutschen ersten Staatsexamen, sondern auch Absolventen einiger anderer Fachrichtungen, wie etwa der Wirtschaftswissenschaften, erwerben.
Je nach Studiengang und Einrichtung beträgt die Dauer zwischen zwei und vier Semestern. Die meisten Hochschulen, die den Studiengang zum Master of Laws anbieten, befinden sich im englischsprachigen Raum, wobei der Schwerpunkt auf dem jeweiligen Landesrecht, vergleichenden oder internationalen Rechtsdisziplinen liegt. Bei den bislang in Deutschland eingeführten Studiengängen kommt oftmals auch die Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet in Betracht. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, den Master of Laws als LL.M.Eur auf dem Gebiet des Europarechts zu erwerben. Außerdem bieten deutsche Hochschulen seit einigen Jahren zunehmend Masterstudiengänge mit betriebswirtschaftlichen Schwerpunkten an.
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